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Anwaltshotline für Vertragsrecht

Vertragsstrafe: RA Samet Sen

Es ist heutzutage beispielsweise in bestimmten Arbeitsverträgen, aber auch zunehmend in der Wirtschaft üblich, in Verträgen bestimmte Vertragsstrafen zu vereinbaren.

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wird sodann für die Vertragspartner (manchmal auch nur für eine Partei) verbindlicher Bestandteil. Manchmal sind Vertragsstrafenklauseln auch unwirksam, etwa wenn sie sittenwidrig oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig sind. Im Falle ihrer Wirksamkeit entfalten sie jedoch eine unmittelbare Wirksamkeit mit der Obliegenheit eines zusätzlichen Anspruchs (meist Zahlung einer bestimmten Geldsumme), ohne dass diese später noch separat (etwa im Rahmen eines Klageverfahrens) geprüft werden muss.

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe dient allerdings nicht zuletzt auch der Abschreckung und ist mithin ein zusätzlicher Anreiz, sich Vertragstreu zu verhalten.

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