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Anwaltshotline für Vertragsrecht

Schadensersatz / Nichterfüllung: RA Hans Dieter Syroth

Ein Vertrag, der nicht oder auch nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, ist ein berechtigtes Ärgernis, dass der betroffene Vertragspartner (vielfach auch ein Verbraucher) nicht tatenlos nur hinnehmen muss.

Natürlich ist maßgeblich für einen möglichen Schadensersatz wegen Nichterfüllung, ob der andere die Nichtleistung tatsächlich in zurechenbarer Weise zu vertreten hat.

In bestimmten Fällen kommt es zu unvorhergesehenen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die einen Schadenseintritt verursacht haben und somit einen eigenständigen Schadensersatz im Sinne der sogenannten PVV (Positive Vertragsverletzung) zu begründen vermag.

Schadenseintritte, die während einer ernsthaften Vertragsanbahnung aber vor faktischem Vertragsabschluss eintreten, können im Wege der sogenannte (C.I.C) - Lateinisch: Culpa in Contrahendo - Verschulden bei Vertragsschluss unter bestimmten Voraussetzungen reguliert werden.

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