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Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht

Beratung zum Thema: Geschwindigkeits­verstoß.
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Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit ist praktisch der häufigste verkehrsrechtliche Fall, mit dem fast jeder Bürger irgendwann einmal konfrontiert wird.

Wichtig ist hier rechtzeitig, also fristwahrend zu handeln, um einer Bebußung oder sonstigen Ordnungsmaßnahmen erfolgreich entgegentreten zu können.

Gerade Geschwindigkeitsverstöße sind in der Praxis oft gut angreifbar aus den verschiedensten Gründen.

Die Nichteinhaltung von Fristen (gerade auch seitens der Straßenverkehrsbehörde), die Art und Lokalität der "Radarfalle" und unter Umständen auch andere Faktoren können zu einer Einstellung des Verfahrens führen, wenn man weiß, was wie angreifbar ist.

Selbst wenn ein Bußgeld nicht vollständig niedergeschlagen werden kann, so lohnt es sich in jedem Fall, sich gegen eine zu hohe Punktevergabe beim Kraftfahrtbundesamt zu wehren.

Nachdem Sie Ihren Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst mit Zustellung Ihrer Terminbestätigung per E-Mail als bestätigt gilt.

Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.

Kanzlei Standorte: Bad Aibling, Bad Vilbel, Berlin, Bremen, Dietzenbach, Frankfurt am Main, Lübben (Spreewald), Niederkrüchten, Osnabrück, Zwingenberg .


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