Verkehrsrecht Geschwindigkeitsverstoß - telefonische Rechtsberatung
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Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit ist praktisch der häufigste verkehrsrechtliche Fall, mit dem fast jeder Bürger irgendwann einmal konfrontiert wird.
Wichtig ist hier rechtzeitig, also fristwahrend zu handeln, um einer Bebußung oder sonstigen Ordnungsmaßnahmen erfolgreich entgegentreten zu können.
Gerade Geschwindigkeitsverstöße sind in der Praxis oft gut angreifbar aus den verschiedensten Gründen.
Die Nichteinhaltung von Fristen (gerade auch seitens der Straßenverkehrsbehörde), die Art und Lokalität der "Radarfalle" und unter Umständen auch andere Faktoren können zu einer Einstellung des Verfahrens führen, wenn man weiß, was wie angreifbar ist.
Selbst wenn ein Bußgeld nicht vollständig niedergeschlagen werden kann, so lohnt es sich in jedem Fall, sich gegen eine zu hohe Punktevergabe beim Kraftfahrtbundesamt zu wehren.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Verkehrsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Verkehrsrecht zu erhalten.
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RAin Ordemann Sehr kompetent, freundlich, kurz und bündig die Fragen beantwortet,jederzeit gern wieder...
RA Pietsch Alle Fragen wurden kompetent und schnell geklärt. Ich wurde super beraten! Gerne werde mich mich wieder an Sie wenden.
RAin Obermann Die Rechtsberatung von Frau RAin Obermann war ganz hervorragend, und sie hat mir erneut sehr gut weitergeholfen. Ganz klare Weiterempfehlung von mir! Herzlichen Dank!
RA Pietsch Sehr gut.
RAin Obermann Ein sehr freundliches , strukturiertes und kompetentes Gespräch! Würde ich jederzeit wieder machen .
RA Pietsch Sachverhalt wurde geklärt. Danke