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Anwaltshotline für Verkehrsrecht

Alkohol-und Drogenmißbrauch: RAin Kirsten Hieble-Fritz

Alkohol- und Drogenmißbrauch im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt, insbesondere dann nicht, wenn infolge von Trunkenheit und Rausch ein Unfall mit Sach- und Personenschaden verursacht wird.

Eine Trunkenheit wird bei einer geringfügigen Blutalkoholkonzentration (BAK) als Ordnungswidrigkeit geahndet, bei höheren Promillezahlen jedoch als Straftat, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zur Konsequenz hat (§69 a StGB).

Bei einer extrem hohen Blutalkoholkonzentration wird die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, anordnen.

Eine Intoxikation aufgrund von anderen berauschenden Substanzen ist dann strafbar, wenn der Kraftfahrzeugführer Ausfallerscheinungen hat, respektive Fahrfehler macht. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist dies nicht unbedingt nötig, da es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt handelt.

Auch das Fahrradfahren im betrunkenen Zustand kann unter Umständen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

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Meine Bewertungen

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Telefontermin Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE

Telefontermin Danke für die super hilfreiche Beratung!!

Telefontermin Beste Beratung, die ich je hatte. Sehr engagiert und fokussiert. Da können sich einige Branchenkolleginnen und -kollegen eine Scheibe von abschneiden. Gibt Einem ein gutes Gefühl und macht Mut. Danke!!!!!

Hotline Beratung Leider ist das Telefonat unterbrochen worden. Aber mir wurde sehr kompetent und lösungsorientiert weiter geholfen.

Hotline Beratung Sehr freundlich und kompetent !

Hotline Beratung Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.



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