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RAin Obermann: Vermögensdelikte
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Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.
Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)
Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.
Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.
Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Strafrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Strafrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
1503 Bewertungen
Telefontermin Ich war äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Sehr kompetent und hochqualifiziert aufgrund jahrzehntelanger Berufserfahrung, und sehr sympathisch! Wer rechtlichen Rat und Hilfe bei rechtlichen Problemen sucht, sollte anrufen und einen Telefontermin vereinbaren. Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!
Telefonberatung Liebe Frau Obermann, habe gerade mit Ihnen telefoniert und bin 100ig zufrieden für Ihre so freundliche Beratung. Vielen lieben Dank und freundliche Grüße Helga Westerhausen
Telefontermin ⭐⭐⭐⭐⭐Ich hatte eine ausgezeichnete Erfahrung mit der Beratung! Mit Frau Obermann war äußerst kompetent, freundlich und haben sich Zeit genommen, um auf all meine Fragen einzugehen. Die Informationen wurden klar und verständlich vermittelt, und ich fühlte mich während des gesamten Prozesses sehr gut betreut. Ich kann diese Beratungsstelle nur wärmstens empfehlen! Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Telefonberatung Frau Rechtsanwaeltin Obermann beraet zu allen Sachfrage sehr fachkompetent und mit Empathie, ich kann daher eine Beratung durch Frau Rechtsanwaeltin Obermann sehr empfehlen, vielen Dank dafuer.
Telefonberatung Sehr gute und komponente Beratung; jederzeit wieder
Telefontermin Die Rechtsberatungen und das Engagement für Rechtssuchende und Mandanten seitens Frau RAìn Obermann sind meines Erachtens einzigartig. Klare Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!