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RAin Obermann: Vermögensdelikte
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Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.
Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)
Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.
Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.
Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.
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Telefontermin Ich war äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Sehr kompetent und hochqualifiziert aufgrund jahrzehntelanger Berufserfahrung, und sehr sympathisch! Wer rechtlichen Rat und Hilfe bei rechtlichen Problemen sucht, sollte anrufen und einen Telefontermin vereinbaren. Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!
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Telefonberatung Frau Rechtsanwaeltin Obermann beraet zu allen Sachfrage sehr fachkompetent und mit Empathie, ich kann daher eine Beratung durch Frau Rechtsanwaeltin Obermann sehr empfehlen, vielen Dank dafuer.
Telefonberatung Sehr gute und komponente Beratung; jederzeit wieder
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