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RAin Obermann: Opferrecht Nebenklage
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In der forensischen Praxis hat das Opferrecht - völlig zu Recht - inzwischen eine größere Bedeutung erlangt.
Mittlerweile können Opfer von Straftaten (gerade Opfer von Gewalttaten und/oder Sexualdelikten) nicht nur Hilfe und Unterstützung bei etablierten Vereinigungen wie beispielsweise dem "Weißen Ring" erhalten.
Sogar die meisten Gerichte haben seit einiger Zeit speziell ausgebildete Sozialarbeiter, die ein Opfer vor, während und nach einem Hauptverhandlungstermin, in dem zumeist die Zeugeneinvernahme als Geschädigter erforderlich ist, psychologisch betreuen.
So kann ein Opfer nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen, sondern seine Rechte im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahren inzident in einem Strafprozess geltend machen.
Bei besonders schwerwiegenden Straftaten hat der Gesetzgeber den Opfern durch die Nebenklage die Möglichkeit geschaffen, einem Strafprozess aktiv als Verfahrensbeteiligte beizutreten.
Unter welchen Voraussetzungen ein Opfer selbst oder auch Angehörige (etwa von Todesopfern oder Minderjährigen) einem Verfahren beitreten können, ist abschließend in § 395 StPO geregelt.
Unabhängig von einer geldwerten Wiedergutmachung wirkt sich die Möglichkeit, einem Täter noch mal "auf Augenhöhe" begegnen zu können, psychisch positiv auf die Bewältigung des Geschehenen aus.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Strafrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Strafrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
1512 Bewertungen
Telefonberatung gibt immer Hinweise, werd ich alles machen, danke
Telefontermin Sehr nett, sehr konkret, sehr informativ!
E-Mail Beratung Ich hab eine sehr umfangreiche und detaillierte Beschreibung meines Vorfallsabgegeben.Die Rechtsanwältin scheint alles aufmerksam gelesen und verstanden zu haben.Die Antwort wurde wie im Internet beschrieben zeitlich passend abgegeben.Ich hoffe, wenn’s drauf ankommt, dass ich mich auf die Antwort 100 % verlassen kann.Aber da gehe ich von aus, deswegen habe ich fünf Sterne vergeben.Sehr zu empfehlen, werde diesen Service vielleicht noch einmal in Anspruch nehmen, was ich natürlich nicht hoffe.
Telefontermin Die Rechtsberatung von Frau RAin Obermann war ganz hervorragend, und sie hat mir erneut sehr gut weitergeholfen. Ganz klare Weiterempfehlung von mir! Herzlichen Dank!
Telefontermin Ein sehr freundliches , strukturiertes und kompetentes Gespräch! Würde ich jederzeit wieder machen .
Telefontermin Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!