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RAin Claudia C. Obermann

Opferrecht Nebenklage / Strafrecht
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Als Rechtsanwältin für Strafrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Strafrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Strafrecht weiterhelfen kann.

In der forensischen Praxis hat das Opferrecht - völlig zu Recht - inzwischen eine größere Bedeutung erlangt.

Mittlerweile können Opfer von Straftaten (gerade Opfer von Gewalttaten und/oder Sexualdelikten) nicht nur Hilfe und Unterstützung bei etablierten Vereinigungen wie beispielsweise dem "Weißen Ring" erhalten.

Sogar die meisten Gerichte haben seit einiger Zeit speziell ausgebildete Sozialarbeiter, die ein Opfer vor, während und nach einem Hauptverhandlungstermin, in dem zumeist die Zeugeneinvernahme als Geschädigter erforderlich ist, psychologisch betreuen.

So kann ein Opfer nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen, sondern seine Rechte im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahren inzident in einem Strafprozess geltend machen.

Bei besonders schwerwiegenden Straftaten hat der Gesetzgeber den Opfern durch die Nebenklage die Möglichkeit geschaffen, einem Strafprozess aktiv als Verfahrensbeteiligte beizutreten.

Unter welchen Voraussetzungen ein Opfer selbst oder auch Angehörige (etwa von Todesopfern oder Minderjährigen) einem Verfahren beitreten können, ist abschließend in § 395 StPO geregelt.

Unabhängig von einer geldwerten Wiedergutmachung wirkt sich die Möglichkeit, einem Täter noch mal "auf Augenhöhe" begegnen zu können, psychisch positiv auf die Bewältigung des Geschehenen aus.


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E-Mail Beratung Ich hab eine sehr umfangreiche und detaillierte Beschreibung meines Vorfallsabgegeben.Die Rechtsanwältin scheint alles aufmerksam gelesen und verstanden zu haben.Die Antwort wurde wie im Internet beschrieben zeitlich passend abgegeben.Ich hoffe, wenn’s drauf ankommt, dass ich mich auf die Antwort 100 % verlassen kann.Aber da gehe ich von aus, deswegen habe ich fünf Sterne vergeben.Sehr zu empfehlen, werde diesen Service vielleicht noch einmal in Anspruch nehmen, was ich natürlich nicht hoffe.

Telefontermin Die Rechtsberatung von Frau RAin Obermann war ganz hervorragend, und sie hat mir erneut sehr gut weitergeholfen. Ganz klare Weiterempfehlung von mir! Herzlichen Dank!

Telefontermin Ein sehr freundliches , strukturiertes und kompetentes Gespräch! Würde ich jederzeit wieder machen .

Telefontermin Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!

Telefontermin Ich war äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Sehr kompetent und hochqualifiziert aufgrund jahrzehntelanger Berufserfahrung, und sehr sympathisch! Wer rechtlichen Rat und Hilfe bei rechtlichen Problemen sucht, sollte anrufen und einen Telefontermin vereinbaren. Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!

Telefonberatung Liebe Frau Obermann, habe gerade mit Ihnen telefoniert und bin 100ig zufrieden für Ihre so freundliche Beratung. Vielen lieben Dank und freundliche Grüße Helga Westerhausen


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