Telefontermin für eine Beratung im Strafrecht vereinbaren
RAin Hieble-Fritz: Ermittlungsverfahren
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Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.
Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.
Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.
Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.
Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Strafrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Strafrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
271 Bewertungen
Telefonberatung Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.
Telefonberatung Top Beratung!!! Fühlte mich total gut aufgehoben!!Vielen Dank!!!
Telefonberatung Sehr Nette und gute ausführliche Beratung. Aif all meine Fragen wurden sehr genau eingegangen... Danke für die tolle Beratung.
Telefonberatung Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe
Telefonberatung Beratung in einer Mietsache: Frau RA Hieble-Fritz kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Frau RA Hieble-Fritz ist sehr kompetent und hat eine ruhige symphatische Art.
Telefonberatung Sher geht