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RA Beyer: Steuererklärung
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Die allgemeine Steuerpflicht erlegt dem steuerpflichtigen Steuerschuldner auf eine entsprechende Steuererklärung turnusmäßig abzugeben.
Die Steuererklärung umfasst dabei die individuellen und teilweise unterschiedlichen Module, die eine Steuererklärung jeweils zu enthalten hat.
So fällt eine Steuererklärung naturgemäß bei einem Arbeitnehmer anders aus als bei einem Selbstständigen beziehungsweise Freiberufler.
Verspätungen bei der Abgabe oder auch bei der sich aus einer Erklärung ergebende Zahlungsverpflichtungen können unangenehme Folgen für den säumigen Steuerschuldner nach sich ziehen.
Da allein die Abgabe einer schlüssigen und korrekten Steuererklärung im Einzelfall sehr komplex und unübersichtlich ausfallen kann, überlassen viele die Steuererklärung einem Fachmann aus den steuerberatenden Berufen, wie etwa einem Steuerberater.
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