Telefontermin für eine Beratung im Steuerrecht vereinbaren
RA Hetényi: Ehegattensplitting
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Ehegatten und eheähnliche Lebenspartner werden bei der Berechnung der Einkommensteuer üblicherweise gemeinsam veranlagt.
Beim Ehegattensplitting (englisch split = trennen) wird das Einkommen der Partner zunächst addiert und danach halbiert.
Die sich daraus ergebende Steuer wird wiederum für die gemeinsame Veranlagung verdoppelt.
Dies bewirkt im Ergebnis eine Besteuerung der Ehepaare beziehungsweise Lebensgemeinschaften als wirtschaftliche Einheit und nicht als einzelne Steuerschuldner.
Da sich bei Trennung, Scheidung, Tod oder Wohnsitzwechsel ins Ausland Besonderheiten ergeben, empfiehlt es sich hier unbedingt, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Steuerrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Steuerrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.