Anwaltskanzlei für Steuerrecht
Beratung zum Thema: Abgabenordnung.
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Die Abgabenordnung(AO) ist das zentrale Gesetzeswerk des Steuerrechts. Daher wird es zuweilen auch als das "Grundgesetz des Steuerrechts" bezeichnet. Die Abgabenordnung existiert seit dem Jahr 1976 und umfasst nicht nur die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, sondern definiert auch die Zuständigkeiten der jeweiligen Finanzbehörden und die Besteuerungsverfahren insgesamt.
Ferner enthält sie auch Straf- und Bußgeldgesetze. Zu nennen wäre hier vor allem das Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 AO, aber auch der Katalog der Steuerordnungswidrigkeiten.
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Kanzlei Standorte: Hamburg, Leipzig.
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