E-Mail Beratung im Sozialrecht
RA Hetényi: Sozialgericht
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Am Sozialgericht werden sämtliche Streitigkeiten, die sozialrechtlicher Natur sind, ausgetragen.
Die Besonderheit dieser Gerichtsbarkeit besteht darin, dass kein anwaltlicher Vertretungszwang besteht.
Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei, das heißt, es fallen keine Gerichtskosten für die Parteien an. Entsprechend häufiger werden diese Gerichte angerufen, da die "Hemmschwelle" eines Kostenrisikos nicht besteht, was in der Praxis zu einer starken Auslastung bis hin zur Überlastung führt.
Ein Kläger muss sich also bei Klageerhebung darüber im Klaren sein, dass es bis zur Entscheidung über sein Anliegen nicht nur Monate, sondern unter Umständen sogar Jahre dauern kann.
Ihre Vorteile: zeitnahe, kostengünstige und rechtssichere E-Mail Rechtsberatung im Sozialrecht. Auf Wunsch können Sie Ihre Rechtsfrage anonym stellen.
Rechtsberatung: Stellen Sie Ihre Rechtsfrage, indem Sie das Textfeld "Fallbeschreibung" für Fragen im Sozialrecht ausfüllen. Geben Sie bitte Ihre E-Mail Adresse ein – an diese E-Mail Adresse sende ich Ihre beantwortete Frage. Wählen Sie Ihren Preis und beachten Sie dabei bitte, dass bei komplexen Fragestellungen im Sozialrecht ein höherer Preis zu empfehlen ist.
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Information: Sobald ich Ihre Rechtsfrage beantwortet habe, haben Sie noch 2-mal die Möglichkeit, eine Frage per E-Mail an mich zu stellen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Hauptfrage steht. Somit haben Sie die Gewissheit, dass ich Ihre sozialrechtliche Frage ausführlich und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit beantworten werde.
Ich freue mich auf Ihre Fragen