E-Mail Beratung im Sozialrecht
RA Bangert: Rentenversicherung
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Bei der Rentenversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtversicherung.
Sie ist systematisch ein Teil der Sozialversicherung.
Die Rentenversicherung ist gegliedert in die Bereiche der Angestelltenversicherung, der Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung, umfasst aber auch die Altershilfe für Landwirte sowie die Künstlersozialversicherung.
Selbstständige können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Im Falle einer Scheidung spielen die bis dahin erworbenen Rentenversicherungsansprüche eine Rolle bei dem sogenannten Versorgungsausgleich.
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Telefontermin Sehr gute Beratung, alle Fragen wurden klar und ausführlich beantwortet.
Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.
Telefonberatung top - hat alles sehr gut und verständlich erklärt
Telefontermin Schnelle kompetente Beratung
Telefonberatung Meine Fragen kurz und deutlich beantwortet
Telefonberatung Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung