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RA Hans Dieter Syroth

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Ich prüfe, ob Ihnen ein Schmerzensgeldanspruch zusteht und auch, ob und wie wie dieser durchsetzbar ist.Wenn Sie auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden, prüfe ich, ob dieser Anspruch besteht, in welcher Höhe und wie dieser ggfls. abgewendet werden kann.


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