E-Mail Beratung im Reiserecht
RAin Obermann: Stornierung
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Der Verbraucher kann nach Buchung der Reise, also nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Reise von der Reise zurücktreten.
Der Modus, unter denen der Veranstalter dies gestattet, ist einzelfallbezogen höchst unterschiedlich und richtet sich nicht nur danach, welche Sonderregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisevertrages zu beachten sind, sondern meistens auch danach, wie kurzfristig vor dem eigentlich beabsichtigten Reiseantrittstermins eine Stornierung beziehungsweise ein Rücktritt erfolgen soll.
Maßgeblich ist natürlich, auf wessen Seite die Ursache der Unmöglichkeit zur Durchführung liegt. Dabei wird diese Bewertung völlig verschuldensunabhängig vorgenommen, da letztlich niemand etwas für eine Erkrankung oder einen Todesfall (auf, Verbraucherseite) oder Naturkatastrophen und politische Unruhen (auf Veranstalterseite) kann.
Aber niemand muss eine vielleicht abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, wenn die Undurchführbarkeit der Reise aufseiten des Veranstalters liegt, selbst dann, wenn er sie ebenfalls nicht zu vertreten hat.
Ihre Vorteile: zeitnahe, kostengünstige und rechtssichere E-Mail Rechtsberatung im Reiserecht. Auf Wunsch können Sie Ihre Rechtsfrage anonym stellen.
Rechtsberatung: Stellen Sie Ihre Rechtsfrage, indem Sie das Textfeld "Fallbeschreibung" für Fragen im Reiserecht ausfüllen. Geben Sie bitte Ihre E-Mail Adresse ein – an diese E-Mail Adresse sende ich Ihre beantwortete Frage. Wählen Sie Ihren Preis und beachten Sie dabei bitte, dass bei komplexen Fragestellungen im Reiserecht ein höherer Preis zu empfehlen ist.
Dokumente: Liegen Dokumente zu Ihrem Fall vor, dann können Sie diese einfach und bequem per Upload in meine Kanzlei übertragen.
Information: Sobald ich Ihre Rechtsfrage beantwortet habe, haben Sie noch 2-mal die Möglichkeit, eine Frage per E-Mail an mich zu stellen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Hauptfrage steht. Somit haben Sie die Gewissheit, dass ich Ihre reiserechtliche Frage ausführlich und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit beantworten werde.
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Meine Bewertungen
1631 Bewertungen
Telefontermin Top!
Telefontermin Frau Obermann hat mich super kompetent, umfangreich und mitfühlend beraten in einer Mietsache meines verstorbenen Bruders.Eine klare Empfehlung von mir!Herzlichen Dank, Frau Obermann!
Telefontermin Top Beratung! Sehr kompetent und freundlich. Das Gespräch hat mir Klarheit und einen neuen Blick auf die Lösungsmöglichkeiten gebracht. Vielen Dank!
Telefontermin Kompetent in allen Bereichen
Telefontermin Ich erweitere meine erste Bewertung um eine weitere Einschätzung:„Enormes Fachwissen auch in anderen Rechtsbereichen wie Privatrecht und Erbrecht“
Telefontermin Frau Obermann: absolut kompetent (nicht nur im Sozialrecht), schnell, menschlich. Diese Beratung ging in ihrer Qualität deutlich über das hinaus, was ich erwartet hatte. Jederzeit wieder!