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RAin Claudia C. Obermann

Stornierung / Reiserecht
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Als Rechtsanwältin für Reiserecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Reiserecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Reiserecht weiterhelfen kann.

Der Verbraucher kann nach Buchung der Reise, also nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Reise von der Reise zurücktreten.

Der Modus, unter denen der Veranstalter dies gestattet, ist einzelfallbezogen höchst unterschiedlich und richtet sich nicht nur danach, welche Sonderregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisevertrages zu beachten sind, sondern meistens auch danach, wie kurzfristig vor dem eigentlich beabsichtigten Reiseantrittstermins eine Stornierung beziehungsweise ein Rücktritt erfolgen soll.

Maßgeblich ist natürlich, auf wessen Seite die Ursache der Unmöglichkeit zur Durchführung liegt. Dabei wird diese Bewertung völlig verschuldensunabhängig vorgenommen, da letztlich niemand etwas für eine Erkrankung oder einen Todesfall (auf, Verbraucherseite) oder Naturkatastrophen und politische Unruhen (auf Veranstalterseite) kann.

Aber niemand muss eine vielleicht abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, wenn die Undurchführbarkeit der Reise aufseiten des Veranstalters liegt, selbst dann, wenn er sie ebenfalls nicht zu vertreten hat.


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Telefontermin Top!

Telefontermin Frau Obermann hat mich super kompetent, umfangreich und mitfühlend beraten in einer Mietsache meines verstorbenen Bruders.Eine klare Empfehlung von mir!Herzlichen Dank, Frau Obermann!

Telefontermin Top Beratung! Sehr kompetent und freundlich. Das Gespräch hat mir Klarheit und einen neuen Blick auf die Lösungsmöglichkeiten gebracht. Vielen Dank!

Telefontermin Kompetent in allen Bereichen

Telefontermin Ich erweitere meine erste Bewertung um eine weitere Einschätzung:„Enormes Fachwissen auch in anderen Rechtsbereichen wie Privatrecht und Erbrecht“

Telefontermin Frau Obermann: absolut kompetent (nicht nur im Sozialrecht), schnell, menschlich. Diese Beratung ging in ihrer Qualität deutlich über das hinaus, was ich erwartet hatte. Jederzeit wieder!


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