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Telefontermin für eine Beratung im Reiserecht vereinbaren

RA Sen: Reisevertrag
Kurzfristige Terminvergabe,
Rechtssichere Telefonberatung,
Rechtsanwalt für Reiserecht.
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Der Reisevertrag ist in rechtlicher Hinsicht meist kein Einzelvertrag, sondern insbesondere bei Buchung einer sogenannten Pauschalreise ein Zusammenschluss mehrerer Einzelverträge. Diese Einzelverträge sind sodann der Beförderungsvertrag, um zum Urlaubsziel zu gelangen und der Hotel- oder Apartmentvertrag in der Regel mit einem Vertrag über Verpflegung mit Zusatzleistungen wie etwa Ausflügen oder besonderen sonstigen Dienstleistungen. Vertragspartner ist zumeist aber nur der Veranstalter selbst, der unter Umständen für Nicht-Oder Schlechtleistung seiner Drittvertragspartner haften muss. Bekanntlich versuchen viele Reiseveranstalter bei Auftritt etwaiger Mängel, diese auf die jeweiligen Kooperationspartner abzuwälzen. Maßgeblich für den Verbraucher ist aber der Vertrag mit dem Veranstalter, der im Einzelfall im Innenverhältnis seine (von ihm ausgewählten) Partnerunternehmen in Regress nehmen muss.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Reiserecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Reiserecht gesichert.

Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.


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