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Telefontermin für eine Beratung im Reiserecht vereinbaren

RAin Draudt-Syroth: Gewährleistung bei Reisemängeln
Kurzfristige Terminvergabe,
Rechtssichere Telefonberatung,
Rechtsanwältin für Reiserecht.
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Selbstverständlich wünschen sich weder der Reiseveranstalter noch der Verbraucher, der eine Reise gebucht hat, etwaige Mängel in Bezug auf den Ablauf und die Qualität der jeweiligen Reise. Trotzdem kommt es häufig vor, dass der Reiseverlauf und/oder Aufenthalt sich anders gestaltet als bei Vertragsabschluss angenommen.

In diesem Fall stehen dem Verbraucher Gewährleistungsansprüche zu, die er sehr zeitig nach Beendigung der Reise anmelden muss, damit sie nicht verwirkt werden. Zudem - wenn auch vielleicht lästig - obliegt ihm die sogenannte Beweislast.

Dies bedeutet, dass er die von ihm gerügten Mängel nicht nur substanziiert vortragen muss, sondern in Bezug auf diese auch Beweis anbieten muss. Dabei kann er sich aller zivilprozessual zulässigen Beweismittel bedienen, insbesondere denen des Augenscheinsbeweises (Fotos), Zeugen- und Urkundsbeweis. Die höchstpersönliche (glaubhafte) Bekundung von Mängeln als sogenannter Parteivernehmungsbeweis ist aber ebenfalls zumeist ein geeigneter Beweisantritt.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Reiserecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Reiserecht gesichert.

Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.


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