Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RA Beyer: Wohngeld
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Finanziell schwache Mieter haben einen Anspruch auf Wohngeld.
Dieser Anspruch ist unabhängig von möglichen sonstigen sozialen Zuwendungen und muss im Einzelfall von dem zuständigen Amt für Wohnungswesen geprüft werden.
Wenn man nicht sicher ist, ob einem Wohngeld zusteht oder nicht, lohnt es sich trotzdem im Zweifel einen entsprechenden Antrag zu stellen, der sodann schlimmstenfalls als unbegründet abgelehnt werden würde.
Viele Mieter wissen gar nicht dass ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen würde, da die Behörden hier nicht von selbst informieren.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.