E-Mail Beratung im Mietrecht
RA Bangert: Untermietvertrag
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Es kommt häufig zu Streitigkeiten, wenn der Mieter etwa aus beruflichen oder sonstigen persönlichen Gründen seine Wohnung untervermieten möchte.
Hierfür ist nämlich grundsätzlich das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Der Mieter tut zudem gut daran, einen Untermietvertrag ebenfalls schriftlich abzuschließen.
Verweigert der Vermieter seinem Mieter eine Untervermietung, so eröffnet dies dem Mieter in der Regel die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.
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Telefonberatung War wohl Spam E-mail. Hat gemeint brauche mir keine Sorgen machen.
Telefonberatung Freundliche und kompetente Beratung
Telefontermin Sehr gute Beratung, alle Fragen wurden klar und ausführlich beantwortet.
Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.