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RA Hans Dieter Syroth

Untermietvertrag / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Es kommt häufig zu Streitigkeiten, wenn der Mieter etwa aus beruflichen oder sonstigen persönlichen Gründen seine Wohnung untervermieten möchte.

Hierfür ist nämlich grundsätzlich das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Der Mieter tut zudem gut daran, einen Untermietvertrag ebenfalls schriftlich abzuschließen.

Verweigert der Vermieter seinem Mieter eine Untervermietung, so eröffnet dies dem Mieter in der Regel die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.


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