Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RA Rogalla: Schadensersatz
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Im Falle von Vertragsverletzungen stehen den Mietparteien unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.
Das hier gängigste Beispiel ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters für den Fall, dass sein Mietobjekt Schaden genommen hat - etwa durch eine Vertrags durch einen vertragswidrigen Gebrauch.
In der Praxis wird hierfür meistens dann die Kaution in Anspruch genommen.
Der Mieter darf im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Kaution einer Verrechnung widersprechen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
196 Bewertungen
Telefonberatung Das war eine präzise Beratung, danke.
Telefonberatung Brauche dringend ihre Hilfe
Telefontermin Am Vortag Panik und Angst gehabt, weil ich dachte ich verliere alles.Herr Rogalla hat mich aber schnell eines besseren belehrt. So kann der Tag starten :)
Telefonberatung Versuche das, zu machen
Telefonberatung Sehr kompetente Beratung auf den Punkt gebracht bin sehr zufrieden
Telefonberatung Ein sehr netter und kompetenter Anwalt. Hat mir bei meinen Fragen geholfen und hoffe mein Problem wird sich lösen lassenVielen Dank