Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RAin Hieble-Fritz: Räumungsklagen
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Nach einer schriftlich erfolgten Kündigung kann der Vermieter im Falle einer Nichtäumung seinen Räumungsanspruch mit Hilfe einer sogenannten Räumungsklage gerichtlich durchsetzen.
Im Rahmen eines Räumungsverfahren wird sodann inzident geprüft, ob der Räumungsanspruch gegeben ist, also ob die zuvor erfolgte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.
Hierbei sind viele Faktoren, so beispielsweise auch eine mögliche soziale Härte zu berücksichtigen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
235 Bewertungen
Telefonberatung Super schnell und perfekt professionell
Telefonberatung Herzlichen Dank für Ihre nette und hilfsreiche Beratung.
Telefonberatung Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung! Dadurch wurde mir die Entscheidungsfindung deutlich erleichtert.
Telefonberatung Gute Beratung und Frau Hieble-Fritz war nicht aus das Gespräch unnötig in die Länge zu ziehen.Kann ich nur weiterempfehlen!
Telefonberatung Top! Vielen Dank!
Telefonberatung Sehr schnelle und sehr gute Beratung wie die Rechtslage aussieht und was es für Möglichkeiten gibt. Danach waren die offenen Fragen erst einmal beantwortet. Sehr beruhigend. Ganz toll