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RA Hans Dieter Syroth

Renovierung / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Eine Wohnung muss regelmäßig renoviert werden.
Dabei kommt es häufig zu Unstimmigkeiten darüber, wer und in welchem Umfang diese Renovierung vorzunehmen bzw. zu zahlen hat.

Dies wird in der Regel mietvertraglich festgelegt. Es gilt dabei zu beachten, dass die Übernahme einer unrenovierten Wohnung nicht automatisch von einer Renovierungspflicht entbindet.

Meistens ist der Modus von Renovierungsarbeiten in einem sogenannten Fristenplan festgelegt.


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