Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RA Beyer: Nebenkostenabrechnung
✓ Kurzfristige Terminvergabe,
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Telefontermin buchen
Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung wird - leider zu Recht - vielfach auch als „die zweite Miete“ bezeichnet. Sie macht, da auf sie meistens eine monatliche Vorauszahlung zu leisten ist, einen erheblichen Teil dessen aus, was insgesamt zu zahlen ist.
Eine Betriebskostenabrechnung, die in der Regel für einen Abrechnungszeitraum eines Jahres erstellt wird, ist aber niemals sofort fällig.
Das heißt, dass der Mieter sie in Ruhe prüfen darf.
Dazu darf er auch einen Fachmann zurate ziehen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.