RA Hans Dieter Syroth
Mietspiegel / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Der sogenannte Mietspiegel ist eine Summe von Einzeldaten, die im Ergebnis anzeigen, wieviel Miete in einer Gemeinde als ortsüblich verlangt werden kann.
Der Mietspiegel unterscheidet zwischen Baujahrs-Altersklassen und Ausstattung der einzelnen Wohnungen.
Für gewerbliche Objekte gibt es nicht immer Mietspiegel. Hier empfiehlt es sich, eine entsprechende Anfrage bei der örtlichen Industrie und Handelskammer zu tätigen.