Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RAin Draudt-Syroth: Leistungsstörungen
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Wie auch in anderen Vertragsverhältnissen, so kann es im Rahmen eines Mietverhältnisses zu Leistungsstörungen kommen.
Dies gestaltet sich zumeist in Form von Abweichungen der Soll- von der Ist-Beschaffenheit der Mietsache.
Zuweilen kann eine solche Abweichung zu einer sogenannten Mietminderung berechtigen.
In Einzelfällen kann es aber auch dazu führen, dass der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und damit beenden kann.
Auch dann muss ein Mietverhältnis aber in jedem Fall schriftlich gekündigt werden und die entsprechenden Gründe müssen schriftlich angegeben werden.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.