Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RA Reichwald: Heizkostenabrechnung
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Die Heizkostenabrechnung macht in den meisten Fällen den Hauptanteil der Nebenkosten aus, sodass hier besonders sorgfältig geprüft werden sollte.
Dies gilt etwa schon wegen der unterschiedlich zulässigen Verteilung von Grund- und Verbrauchskosten (50:50/ 60:40 oder 70:30).
Bei der Beschaffung von Brennstoffen ist der Vermieter zudem gehalten, diese möglichst wirtschaftlich, also kostengünstig zu Verfügung zu stellen, etwa bei dem Einkauf von Heizöl.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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Meine Bewertungen
281 Bewertungen
Telefonberatung Sehr nett und kompetent. Dankeschön
Telefonberatung Herr Reichwald hat mein Anliegen sehr gut und schnell verstanden und mich klar und verständlich und absolut angemessen beraten.Besten Dank hierfür!Dr. Armin Roth
Telefonberatung Vielen herzlichen Dank für die Beratung
Telefonberatung Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.
Telefonberatung Super vielen Dank
Telefonberatung Sehr freundlich und hilfreich! Danke!