E-Mail Beratung im Mietrecht
RA Sen: Heizkostenabrechnung
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Die Heizkostenabrechnung macht in den meisten Fällen den Hauptanteil der Nebenkosten aus, sodass hier besonders sorgfältig geprüft werden sollte.
Dies gilt etwa schon wegen der unterschiedlich zulässigen Verteilung von Grund- und Verbrauchskosten (50:50/ 60:40 oder 70:30).
Bei der Beschaffung von Brennstoffen ist der Vermieter zudem gehalten, diese möglichst wirtschaftlich, also kostengünstig zu Verfügung zu stellen, etwa bei dem Einkauf von Heizöl.
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