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RA Olaf Beyer

Fristenplan / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Mietverträge enthalten häufig einen sogenannten Fristenplan.
Dieser Fristenplan setzt fest, wann eine Wohnung turnusmäßig zu renovieren ist. Die Fristen belaufen sich in der Regel auf 3,5 und 7 Jahre.

Wenn der Mieter diesen Fristenplan nicht einhält, so ist er in jedem Fall dazu verpflichtet, die versäumten Renovierungen bei Auszug nachzuholen.

Von einer Renovierungsdurchführung ist im Zweifel abzusehen, wenn dadurch eine sogenannte Verschlimmbesserung eintreten würde.


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Telefontermin Vielen Dank! Sehr kompetente und umfassende Beratung. Unbedingt empfehlenswert!

Telefonberatung Vielen Dank für die sehr gute Beratung!

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E-Mail Beratung Vielen Dank für die tollen Beratungen! Herr Beyer hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten. Sehr genau und ausführliche Beratung. Herzlichen Dank

E-Mail Beratung meine Fragen wurden umfassend und direkt beantwortet. Vielen Dank.

Telefontermin Ich fühlte mich gut beraten, bei Bedarf, gerne wieder.


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