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RA Matthias Reichwald

Fristenplan / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Mietverträge enthalten häufig einen sogenannten Fristenplan.
Dieser Fristenplan setzt fest, wann eine Wohnung turnusmäßig zu renovieren ist. Die Fristen belaufen sich in der Regel auf 3,5 und 7 Jahre.

Wenn der Mieter diesen Fristenplan nicht einhält, so ist er in jedem Fall dazu verpflichtet, die versäumten Renovierungen bei Auszug nachzuholen.

Von einer Renovierungsdurchführung ist im Zweifel abzusehen, wenn dadurch eine sogenannte Verschlimmbesserung eintreten würde.


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Telefonberatung Super netter direkter und kompetenter Anwalt.

Telefonberatung Sehr gute Beratung gerne wieder vielen Dank.

Telefonberatung Sehr geehrter Herr Reichwald ,vielen Dank für ihre gute und kompetente Beratung.Mit freundlichen GrußM.Maag

Telefonberatung Top Beratung. Unkompliziert und praxisnah.Vielen Dank.

Telefonberatung Hervorragende Beratung!

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