Anwaltshotline für Familienrecht
Kinder: RA Peter PietschPer Definition sind Kinder Abkömmlinge ersten Grades, was insbesondere in erbrechtlicher Hinsicht relevant ist, nämlich in Bezug auf die Erbfolge.
Das Gesetz unterscheidet noch immer zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern, obwohl diese mittlerweile rechtlich gleichbehandelt werden müssen.
Die Rechte von Kindern wurden speziell durch das UN-Abkommen vom 17.02.1992 festgesetzt.
In Bezug auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche Dritter, insbesondere in Bezug auf Schäden aus unerlaubter Handlung im Sinne des § 823 BGB, haften Eltern für ihre Kinder. Sie finden steuerrechtliche Berücksichtigung und haben eigene Ansprüche gegenüber dem Staat, wie etwa Kindergeld oder auch Kinder- und Jugendhilfe.
Im Rahmen eines etwaigen elterlichen Sorgerechtsstreits bekommen sie einen eigenen Verfahrenshelfer beigeordnet, der dafür Sorge zu tragen hat, dass ihre Rechte gewahrt werden und die eigenen Interessen berücksichtigt werden.
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Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung im Familienrecht – ich berate Sie telefonisch zu Ihrer aktuellen Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
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Kosten: Eine telefonische Rechtsberatung ist kostengünstig, da Sie pro Minute nur 1,99 Euro * und ausschließlich für die tatsächliche Beratungsdauer bezahlen. Meine Telefonberatungen im Familienrecht dauern durchschnittlich 8 Minuten – somit erhalten Sie für durchschnittlich 16 Euro eine kompetente Rechtsberatung, die ebenso rechtssicher und effektiv ist wie eine Beratung in meiner Kanzlei. Zusätzlich ersparen Sie sich die Kosten und Zeit der Anfahrt!
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