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Anwaltskanzlei für Familienrecht

Rechtsanwalt Adolf F. Langer:
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Rechtsanwalt für Familienrecht,
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Die vermögensrechtliche Beziehung der Ehepartner zueinander wird durch das eheliche Güterrecht geregelt.

Der Güterstand kann von den Parteien individuell bei Eingehung der Ehe vereinbart werden.

Wenn jegliche Vereinbarung fehlt, geht das Gesetz von dem Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft aus. Der Gedanke der grundsätzlichen Zugewinngemeinschaft ist eine weitere Ausgestaltung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz (GG).

Das Gesetz lässt abweichend aber die individuelle Ausgestaltung davon abweichender Regelungen zu, wie etwa die der Gütertrennung oder des Ehevertrages.

Auch wenn bei Schließung einer Ehe niemand an Trennung und Scheidung denken mag, so ist es sinnvoll, sich gleichwohl beraten zu lassen und die individuell passendste Vereinbarung zu treffen.

Nachdem Sie Ihren Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst mit Zustellung Ihrer Terminbestätigung per E-Mail als bestätigt gilt.

Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.

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