RAin Annette Heindörfer
Testament / Erbrecht
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Als Fachanwältin für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.
Das Testament ist der verschriftete letzte Wille des Erblassers. An die Wirksamkeit eines Testamentes werden bestimmte Voraussetzungen gestellt. Der Erblasser muss testierfähig sein, das heißt, er muss mindestens sechzehn Jahre alt sein (§ 2229 Absatz 1 BGB) und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (§ 2229 Absatz 3 BGB).
Ein Testament bedarf ausnahmslos immer der Schriftform. Es kann sogar komplett eigenhändig aufgesetzt werden und muss nicht notwendigerweise notariell beurkundet werden, auch wenn dies im Einzelfall durchaus sinnvoll sein kann. Es gibt auch gemeinschaftliche Testamente wie das sogenannte "Berliner Testament", das Ehegatten gemeinsam errichten können.
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50 Bewertungen
Telefonberatung vielen Dank, sehr schwierige Sachlage, aber einige Hinweise und Vorschläge erhalten, letzter Satz: kreativ werden, genau so ein Ratschlag hat mir in anderer Sache auch schon mal geholfen
Telefonberatung Danke sehr kompetent
Telefonberatung Sehr kompetent, sind sehr zufrieden!
Telefonberatung Ich wurde super gut im Erbrecht beraten.Frau Heindörfer ist kompetent und weis, worüber sie spricht.
Telefonberatung Fühlte mich sehr gut beraten
Telefonberatung Frage wurde schnell und sicher beantwortet.