RAin Annette Heindörfer
Erbausschlagung / Erbrecht
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Als Fachanwältin für Erbrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Erbrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Erbrecht weiterhelfen kann.
Der Regelfall geht davon aus, dass Erben finanziell oder in einer sonstigen vermögenswirksamen Art und Weise durch ein Erbe begünstigt werden. Leider kann aber durch den Erbfall auch genau das Gegenteil eintreten. Ein Erbe oder mehrere Miterben sind mit dem Tod des Erblassers seine sogenannten Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet konkret, dass sie sämtliche Rechte und Pflichten, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist, ausnahmslos übernehmen (so beispielsweise auch etwaige Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge).
Da es unbillig wäre, etwaige Schulden den Erben aufzuerlegen, besteht für sie die Möglichkeit, kurz nach dem Erbfall die uneingeschränkte Erbausschlagung zu erklären.
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Telefonberatung Sehr kompetent, sind sehr zufrieden!
Telefonberatung Ich wurde super gut im Erbrecht beraten.Frau Heindörfer ist kompetent und weis, worüber sie spricht.
Telefonberatung Fühlte mich sehr gut beraten
Telefonberatung Frage wurde schnell und sicher beantwortet.
Telefonberatung Vielen Dank Frau Heindörfer für die ausführliche, kompetente Beratung, sowie die Tipps für meine weitere Vorgehensweise!!!
Telefonberatung Vielen Dank Frau Heindörfer für Ihre sehr kompetente und hilfreiche Beratung