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RA Beyer: Der Erbe / die Erben
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Unter einem oder mehreren Erben versteht man die sogenannten Gesamtrechtsnachfolger, die entweder durch Gesetz (der gesetzlichen Erbfolge) oder kraft einer Verfügung von Todeswillen mit Ableben des Erblassers an dessen Stelle treten. Die (in der Regel) gleichteilig berechtigten Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies kann bei einer Auseinandersetzung, beispielsweise der Liquidation einer geerbten Immobilie durchaus problematisch sein, nämlich dann, wenn Uneinigkeit besteht. Die Veräußerung, Verwertung und/oder Verwendung (beispielsweise die Vermietung) eines (mitgeerbten) Objektes kann nämlich immer nur einstimmig oder überhaupt nicht erfolgen. Für die Erteilung eines Erbscheins ist immer das Nachlassgericht (Amtsgericht) zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt ansässig war.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Erbrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Erbrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.