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RAin Obermann: Der Erbe / die Erben
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Unter einem oder mehreren Erben versteht man die sogenannten Gesamtrechtsnachfolger, die entweder durch Gesetz (der gesetzlichen Erbfolge) oder kraft einer Verfügung von Todeswillen mit Ableben des Erblassers an dessen Stelle treten. Die (in der Regel) gleichteilig berechtigten Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies kann bei einer Auseinandersetzung, beispielsweise der Liquidation einer geerbten Immobilie durchaus problematisch sein, nämlich dann, wenn Uneinigkeit besteht. Die Veräußerung, Verwertung und/oder Verwendung (beispielsweise die Vermietung) eines (mitgeerbten) Objektes kann nämlich immer nur einstimmig oder überhaupt nicht erfolgen. Für die Erteilung eines Erbscheins ist immer das Nachlassgericht (Amtsgericht) zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt ansässig war.
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Telefonberatung gibt immer Hinweise, werd ich alles machen, danke
Telefontermin Sehr nett, sehr konkret, sehr informativ!
E-Mail Beratung Ich hab eine sehr umfangreiche und detaillierte Beschreibung meines Vorfallsabgegeben.Die Rechtsanwältin scheint alles aufmerksam gelesen und verstanden zu haben.Die Antwort wurde wie im Internet beschrieben zeitlich passend abgegeben.Ich hoffe, wenn’s drauf ankommt, dass ich mich auf die Antwort 100 % verlassen kann.Aber da gehe ich von aus, deswegen habe ich fünf Sterne vergeben.Sehr zu empfehlen, werde diesen Service vielleicht noch einmal in Anspruch nehmen, was ich natürlich nicht hoffe.
Telefontermin Die Rechtsberatung von Frau RAin Obermann war ganz hervorragend, und sie hat mir erneut sehr gut weitergeholfen. Ganz klare Weiterempfehlung von mir! Herzlichen Dank!
Telefontermin Ein sehr freundliches , strukturiertes und kompetentes Gespräch! Würde ich jederzeit wieder machen .
Telefontermin Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!