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Kündigungsschutzklage - E-Mail Beratung

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Der gekündigte Arbeitnehmer hat in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich gegen eine ihm gegenüber erfolgte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu wehren.

Zunächst sollte er sich darüber informieren, ob die sachlichen Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind.

Darüber hinaus muss er unbedingt beachten, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage die (atypische) Drei-Wochenfrist gewahrt wird. Das Arbeitsgericht wird sodann feststellen, ob die formellen Voraussetzungen sowie die materielle Begründetheit der angegriffenen Kündigung gegeben sind.

Bei Arbeitsgerichtsprozessen werden in aller Regel zeitnahe Termine anberaumt, da ein Interesse daran besteht, zeitnah Rechtssicherheit darüber zu erlangen, ob ein Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht.

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RA Beutler eine sehr gute kompetente Beratung,die zu einem Ergebnis führte.

RA Hetényi Herr Hetenyi hat meine Erbrechtsfrage ausreichend beantwortet.Vielen Dank für seine zeitgerechte, eindeutige und verständliche Rechtsauskunft zu meinem Erbrechtsfall.

RA Hinnah Vielen Dank für die schnelle fachlich sehr wertvolle Beratung.

RAin Hellmann ich war mit Frau Hellmann bezüglich den Auskünften im Bereich Arbeitsrecht sehr zufrieden. Sie kam immer direkt auf den Punkt und war aussagekräftig, so dass meine Fragen kompetent beantwortet wurden und ich auch bezüglich den Alternativen Handlungsempfehlungen erhalten haben. Jederzeit gerne wieder.

RAin Ordemann Frau Ordemann hat mir die Fragen die ich hatte, verständnisvoll und nachvollziehbar beantwortet. Danke für die Hilfe

RA Adamek Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung!


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