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Anwaltshotline für Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag: RA Hont Péter Hetényi

Die in der Praxis gängige Alternative zur Kündigung ist der sogenannte Aufhebungsvertrag. Er bietet sich vor allem deshalb vielfach an, weil er den Parteien einen individuellen Spielraum zur Vereinbarung der Modalitäten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einräumt.

Dies bedeutet konkret, dass beide Seiten nicht mehr an gesetzliche oder vertragliche Fristen gebunden sind und auch in der sonstigen Ausgestaltung, wie beispielsweise die Abgeltung von Resturlaub, Überstunden, Abfindung und sonstige relevante Punkte flexible Gestaltungen und Vereinbarungen vornehmen können.

Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt, dass eigentlich alles vereinbart werden darf, so lange es nicht sittenwidrig und daher rechtswidrig wäre.

Für den Aufhebungsvertrag gilt - wie für die meisten anderen Verträge auch -, dass dieser grundsätzlich nicht der Schriftform bedarf. Es empfiehlt sich aber dennoch, einen Aufhebungsvertrag schriftlich aufzusetzen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, die zu unnötigen späteren Auseinandersetzungen führen könnten.

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Meine Bewertungen

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Hotline Beratung Professionel

Hotline Beratung Ein sehr freundlicher und kompetenter Kollege, welcher mit seiner Beratung mein Problem hatte restlos lösen können.Vielen Dank dafür

Hotline Beratung Sie konnten mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank für die tolle Rechtsberatung. Sie haben mir das bestätigt, was ich wusste. Schönes Wochenende und bleiben Sie gesund!!!!!

Hotline Beratung Immer schnell und zuverlässig

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