Telefontermin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren
RA Syroth: Arbeitsvertrag
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Das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird.
Dieser Vertrag wird üblicherweise schriftlich geschlossen, obwohl es ein gesetzlich zwingendes Schriftformerfordernis nicht gibt. Das bedeutet konkret, dass das Fehlen einer Verschriftung nicht bedeuten muss, dass es keinen Vertrag gibt. Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag muss aber eine Kündigung immer ausnahmslos schriftlich erfolgen.
Der Arbeitsvertrag ist von seiner Rechtsnatur her ein besonderer Dienstvertrag, was sich auch der systematischen Einordnung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) entnehmen lässt.
Er begründet nicht nur die wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsleistung für Arbeitsentgelt, sondern darüber hinaus auch ein besonderes Treueverhältnis zwischen den Parteien.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Arbeitsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Arbeitsrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.