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RA Beyer: Arbeitsvertrag
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Das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird.
Dieser Vertrag wird üblicherweise schriftlich geschlossen, obwohl es ein gesetzlich zwingendes Schriftformerfordernis nicht gibt. Das bedeutet konkret, dass das Fehlen einer Verschriftung nicht bedeuten muss, dass es keinen Vertrag gibt. Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag muss aber eine Kündigung immer ausnahmslos schriftlich erfolgen.
Der Arbeitsvertrag ist von seiner Rechtsnatur her ein besonderer Dienstvertrag, was sich auch der systematischen Einordnung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) entnehmen lässt.
Er begründet nicht nur die wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsleistung für Arbeitsentgelt, sondern darüber hinaus auch ein besonderes Treueverhältnis zwischen den Parteien.
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