RA Bernhard Adamek
Abmahnung / Arbeitsrecht
✓ Telefonische Rechtsberatung,
✓ E-Mail Rechtsberatung,
✓ Beratung in meiner Kanzlei.
Rechtsberatung starten
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Arbeitsrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Arbeitsrecht weiterhelfen kann.
Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Abmahnung ist grundsätzlich als Vorstufe zu einer möglicherweise noch folgenden arbeitsrechtlichen Kündigung anzusehen.
Grundsätzlich gilt daher auch, dass einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Abmahnung vorangehen sollte. Der Sinn besteht darin, dem Arbeitnehmer noch einmal Gelegenheit zu geben, etwaiges Fehlverhalten künftig zu unterlassen.
Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Haupt- und/oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
Da die Abmahnung auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bleibt, sollte der abgemahnte Arbeitnehmer abwägen, eine Abmahnung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere dann, wenn die Abmahnung (offensichtlich) zu Unrecht erfolgt ist.
Wie möchten Sie beraten werden?
E-Mail Rechtsberatung
Telefonische Rechtsberatung
Rechtsberatung in der Kanzlei
Meine Bewertungen
1070 Bewertungen
Telefontermin Sie haben mir sehr geholfenVielendank
Telefonberatung Konnte mir leider nicht wirklich weiterhelfen. Schade :-(
Telefonberatung Äußerst freundlich, gründlich und hilfreich. Vielen Dank.
Telefonberatung sehr kompetent und nett, gerne wieder
Telefonberatung gute Beratung
Telefonberatung Nochmals vielen Dank für die sehr gute Beratung!!