Anwaltshotline für Arbeitsrecht
Abmahnung: RAin Uta OrdemannEine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Abmahnung ist grundsätzlich als Vorstufe zu einer möglicherweise noch folgenden arbeitsrechtlichen Kündigung anzusehen.
Grundsätzlich gilt daher auch, dass einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Abmahnung vorangehen sollte. Der Sinn besteht darin, dem Arbeitnehmer noch einmal Gelegenheit zu geben, etwaiges Fehlverhalten künftig zu unterlassen.
Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Haupt- und/oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
Da die Abmahnung auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bleibt, sollte der abgemahnte Arbeitnehmer abwägen, eine Abmahnung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere dann, wenn die Abmahnung (offensichtlich) zu Unrecht erfolgt ist.
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Meine Bewertungen
969 Bewertungen
Telefontermin Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
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Telefontermin Ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten. Vielen Dank.
E-Mail Beratung Mir wurde bezüglich meiner Rechtsangelegenheit super gut geholfen, die Beratung war sehr ausführlich und hat mir sehr geholfen. Zu erwähnen sei auch die Schnelligkeit, in der die Fragen beantwortet werden.Schön, dass es solch eine Art der anwaltlichen Beratung gibt. Hier zu Hause hätte ich vor Ort gar nicht gleich gewusst, an wen ich mich zu wenden habe und einen Termin hätte ich definitiv auch nicht gleich bekommen. Hier hingegen war in wenigen Stunden alles erledigt. Perfekt.Frau Rechtsanwältin Ordemann ist bedingungslos weiterzuempfehlen. Besser geht’s nicht, da bin ich sicher.Herzlichen Dank.
Telefontermin Alle Fragen wurden beantwortet. Dankeschön!
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