E-Mail Beratung im Erbrecht
Rechtsanwalt Hans Dieter Syroth:
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Information: Sobald ich Ihre Rechtsfrage beantwortet habe, haben Sie noch 2-mal die Möglichkeit, eine Frage per E-Mail an mich zu stellen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Hauptfrage steht. Somit haben Sie die Gewissheit, dass ich Ihre erbrechtliche Frage ausführlich und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit beantworten werde.
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Wer etwas vererben möchte, ist nicht an die gesetzlichen Regelungen gebunden. Mit Testament oder Erbvertrag können Erblasser selber bestimmen, wer ihr Vermögen erhält. Fragen Sie mich zum Thema Testament, Erben oder Pflichtteil.