Kündigung Arbeitsvertrag
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Wurde Ihr Arbeitsplatz gekündigt, sollen Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder liegt Ihnen ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber vor, dann können sie sich von mir kostenlos beraten lassen.
Warum kostenlos beraten?
In unserem Erstberatungsgespräch ermittele ich sofort, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Sind die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben, oder besteht Aussicht auf das Aushandeln einer für Sie lukrativen Abfindung oder Sie haben Ihren vorliegenden Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, dann möchte ich Sie selbstverständlich gerne weiterführend beraten, Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Dazu informiere ich Sie gerne im Anschluss unseres Erstberatungsgesprächs.
Selbstverständlich können Sie sich nach Ihrem Erstberatungsgespräch auch anderweitig beraten und vertreten lassen – Ihre Erstberatung, die Sie von mir erhalten, ist für Sie in jedem Fall kostenlos!
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Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.
Telefonberatung top - hat alles sehr gut und verständlich erklärt
Telefontermin Schnelle kompetente Beratung
Telefonberatung Meine Fragen kurz und deutlich beantwortet
Telefonberatung Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung
Telefontermin Kompetent, freundlich, hilfreich. Eine sehr begrüssenswerte Möglichkeit über einen Telefontermin den Rat und die Meinung eines Anwalts zu erfragen.