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Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth:
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Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern sind AGB, also allgemeine Geschäftsbedingungen, mittlerweile gang und gäbe. Sie werden mit Vertragsabschluss des eigentlichen Hauptvertrages Mitbestandteil dieses Vertrages. Leider werden sie von den Verbrauchern nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis genommen. Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich also um das, was im Laienverständnis meist abfällig als das "Kleingedruckte" bezeichnet wird.
Ein Verbraucher muss sich durch ein umfangreiches Klauselwerk aber keineswegs gleich einschüchtern lassen, weil immer einzelfallbezogen geprüft werden muss, ob eine Klausel überhaupt wirksam ist. Diese Einzelfallprüfung muss immer zugunsten des Verbrauchers ausfallen. Eine Klausel, die den Verbraucher unangemessen benachteiligt und/oder einfach nicht ausreichend transparent ist, ist beispielsweise immer nichtig, auch wenn der übrige Vertrag trotzdem wirksam ist.
Ich berate Sie bei allgemeinen Rechtsfragen sowie im Anwaltshaftung, Arbeitsrecht, Baurecht, Betreuungsrecht, eBay Recht, Familienrecht, Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Inkassorecht, Kaufrecht, Mediation, Mietrecht, Öffentliches Baurecht, Öffentliches Recht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Strafrecht, Tierrecht, Unterhaltsrecht, Vereinsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilprozessrecht, Zivilrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht.
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