E-Mail Beratung im Mietrecht
RA Sen: Wohngeld
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Finanziell schwache Mieter haben einen Anspruch auf Wohngeld.
Dieser Anspruch ist unabhängig von möglichen sonstigen sozialen Zuwendungen und muss im Einzelfall von dem zuständigen Amt für Wohnungswesen geprüft werden.
Wenn man nicht sicher ist, ob einem Wohngeld zusteht oder nicht, lohnt es sich trotzdem im Zweifel einen entsprechenden Antrag zu stellen, der sodann schlimmstenfalls als unbegründet abgelehnt werden würde.
Viele Mieter wissen gar nicht dass ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen würde, da die Behörden hier nicht von selbst informieren.
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