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Finanziell schwache Mieter haben einen Anspruch auf Wohngeld.

Dieser Anspruch ist unabhängig von möglichen sonstigen sozialen Zuwendungen und muss im Einzelfall von dem zuständigen Amt für Wohnungswesen geprüft werden.

Wenn man nicht sicher ist, ob einem Wohngeld zusteht oder nicht, lohnt es sich trotzdem im Zweifel einen entsprechenden Antrag zu stellen, der sodann schlimmstenfalls als unbegründet abgelehnt werden würde.

Viele Mieter wissen gar nicht dass ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen würde, da die Behörden hier nicht von selbst informieren.


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RA Adamek Sehr gute und kompetente Beratung mit allen Facetten.

RAin Ordemann Ich wurde sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Vielen Dank

RAin Ordemann Dankeschön ich habe eine gute Beratung bekommen

RAin Obermann Frau Obermann bringt es auf den Punkt. Äußerst hilfreiche und kompetente Rechtsberatung. Fünf Sterne!

RA Bangert vielen Dank

RAin Ordemann Eine gute Rechtsberatung. die mir alles über das Erbnachlassverfahren erklärt hat. Guter Rat ist teuer, aber die Telefongebühren haben sich gelohnt! Vielen Dank Frau Ordemann


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