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Finanziell schwache Mieter haben einen Anspruch auf Wohngeld.

Dieser Anspruch ist unabhängig von möglichen sonstigen sozialen Zuwendungen und muss im Einzelfall von dem zuständigen Amt für Wohnungswesen geprüft werden.

Wenn man nicht sicher ist, ob einem Wohngeld zusteht oder nicht, lohnt es sich trotzdem im Zweifel einen entsprechenden Antrag zu stellen, der sodann schlimmstenfalls als unbegründet abgelehnt werden würde.

Viele Mieter wissen gar nicht dass ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen würde, da die Behörden hier nicht von selbst informieren.


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RA Hetényi Kurz, prägnant und deutlich

RAin Ordemann Super Anwältin, sehr nett und kompetent.

RA Bangert Top Beratung. Freundliche und ruhige Stimme. All meine Fragen wurden Beantwortet und meine Möglichkeiten wurden mir aufgezeigt. Das Geld ist, ,eine Meinung nach, sehr gut investiert.Genau so stelle ich mir eine Gute Kompetente Beratung vor.Wenn ich wieder Beratung in Rechtsfragen habe, dann mache ich es wieder genau so und mache einen Telefontermin.

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RA Pietsch bestens


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